Lernfahrausweis
In der Schifffahrt gibt es keinen Lernfahrausweis. Sie können jederzeit ein Schiff lenken, wenn Sie das nötige Mindestalter haben und eine Person an Bord ist, die den Schiffsführerausweis der jeweiligen Kategorie besitzt.
Wann ist ein Führerausweis erforderlich?
Zur Führung eines Schiffes ist ein Führerausweis erforderlich wenn:
- die Antriebsleistung 6 kW übersteigt
- die Segelfläche mehr als 15m2 beträgt
Zusätzlich benötigte Unterlagen für folgende Kategorien:
- Auszug Strafregister, Bundesamt für Justiz, Bern
- Med. Kontrolluntersuch
- Für die Führer von Fahrgastschiffen gelten die Bestimmungen der Schiffbauverordnung vom 14. März 1994 und die dazugehörenden Ausführungsbestimmungen des Departementes.
- Auszug Strafregister, Bundesamt für Justiz, Bern
- Med. Kontrolluntersuch
- Nachweis Fahrpraxis
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