Lernfahrausweis

In der Schifffahrt gibt es keinen Lernfahrausweis. Sie können jederzeit ein Schiff lenken, wenn Sie das nötige Mindestalter haben und eine Person an Bord ist, die den Schiffsführerausweis der jeweiligen Kategorie besitzt. 

Zur Vorbereitung auf die Prüfung empfehlen wir Ihnen das spezielle Theorie-Schulungsmaterial zu verwenden.

Sie können die Theoriemittel in der Buchhandlung, bei Ihrer Fahrschule, oder bei uns am Schalter des VSZ OW/NW beziehen.

Wann ist ein Führerausweis erforderlich?

Zur Führung eines Schiffes ist ein Führerausweis erforderlich wenn: 

  • die Antriebsleistung 6 kW übersteigt
  • die Segelfläche mehr als 15m2 beträgt

Wie muss ich vorgehen?

  • Gesuch um Erteilung eines Schiffsführerausweises herunterladen und ausfüllen

    Für den Erwerb eines Schiffsführerausweises oder einer neuen Kategorie ist der Wohnsitzkanton zuständig. Für jede Kategorie ist ein separates Erteilungsgesuch einzureichen. Bei Minderjährigen ist ebenfalls die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters notwendig. 

  • Erforderliche Unterlagen für alle Kategorien

    • Ausgefülltes Gesuch um Erteilung eines Schiffsführerausweises
    • Passfoto in Fotoqualität (mind. 35x45 mm)
    • Ärztliches Zeugnis ab dem 65. Altersjahr

     

  • Ist ein persönliches Vorsprechen notwendig?

    Wird das Gesuch erstmals eingereicht, muss der/die Gesuchsteller/in persönlich beim Verkehrssicherheitszentrum oder bei der Gemeinde vorsprechen und zusätzlich einen gültigen Identifikationsnachweis mit Foto (Identitätskarte/Pass/Ausländerausweis) vorlegen. 
    Wer bereits im Besitz eines Lernfahr- oder Führerausweises ist und eine weitere Kategorie erwerben möchte, kann das Lernfahrgesuch per Post zustellen. 

Zusätzlich benötigte Unterlagen für folgende Kategorien:

  • Auszug Strafregister, Bundesamt für Justiz, Bern
  • Med. Kontrolluntersuch
  • Für die Führer von Fahrgastschiffen gelten die Bestimmungen der Schiffbauverordnung vom 14. März 1994 und die dazugehörenden Ausführungsbestimmungen des Departementes.