Rechtliches Gehör / Verfügung

  • Rechtliches Gehör

    Bevor eine Massnahme verfügt wird, wird dem Betroffenen Gelegenheit gegeben, sich zum Fall innerhalb einer Frist von 10 Tagen schriftlich zu äussern. Wer eine erhöhte Massnahmeempfindlichkeit (z.B. berufliche Angewiesenheit auf den Führerausweis) aufweist, hat dies im Rahmen des rechtlichen Gehörs geltend zu machen. Nach Ablauf der 10-tägigen Frist wird das Verfahren weitergeführt und eine kostenpflichtige Verfügung erlassen.

  • Verfügung

    Administrativmassnahmen werden in Form einer Verfügung angeordnet. Gegen die Verfügung kann beim Verkehrssicherheitszentrum (VSZ) innerhalb einer Frist von 20 Tagen eine Einsprache erhoben werden. Das VSZ fällt danach einen Einsprache-Entscheid. Gegen den Einsprache-Entscheid kann beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden. Gegen den letztinstanzlichen kantonalen Entscheid kann beim Bundesgericht in Lausanne Beschwerde geführt werden.