Bevor eine Massnahme verfügt wird, wird dem Betroffenen Gelegenheit gegeben, sich zum Fall innerhalb einer Frist von 10 Tagen schriftlich zu äussern. Wer eine erhöhte Massnahmeempfindlichkeit (z.B. berufliche Angewiesenheit auf den Führerausweis) aufweist, hat dies im Rahmen des rechtlichen Gehörs geltend zu machen. Nach Ablauf der 10-tägigen Frist wird das Verfahren weitergeführt und eine kostenpflichtige Verfügung erlassen.