Schiff einlösen
Was sind für Papiere notwendig?
Allgemeine Unterlagen
- Formular Anmeldung zur Zulassung eines Schiffes inkl. Standplatznachweis
- Versicherungsnachweis für Schiffe mit Maschinenantrieb, Segelschiffe mit mehr als 15 m² Segelfläche, Mietschiffe
- Aktuelle Wohnsitzbescheinigung für ausserkantonal wohnhafte Schiffshalter
- Aktueller beglaubigter Handelsregisterauszug bei Einlösungen auf Firmen
- Statuten bei Einlösungen auf Vereine
- Abtretungserklärung für Schiffskontrollschilder bei Halterwechsel (Schilder mit Schiff)
- Verzollungsnachweis Form 15.10 für ausländische Schiffe (resp. Ursprungszeugnis für inländische Schiffe)
- Elektro-Zertifikat nach NIV (Anlagen über 24V, Prüfintervall 10 Jahre, Gültigkeit bei Halterwechsel 5 Jahre) Gas-Prüfbericht (Gasinstallation, Prüfintervall 3 Jahre)
Schiffsunterlagen
Schiffe (ab Importdatum 01.05.2001) die unter die EU-Sportboot-Richtlinie fallen
- Konformitätserklärung inkl. Normenblatt und beschriftetes Eigner-Handbuch (in einer der drei Amtssprachen)
Bei neuen typengeprüften Schiffen zusätzlich beilegen:
- Technisches Prüfungsprotokoll (beige)
- Segelvermessungsprotokoll Segelschiffe
- Geräuschmessprotokoll für Motoren über 40 kW
- Abnahmeprotokoll (für Schiffsbetriebe mit Selbstabnahmeberechtigung für typengeprüfte Schiffe)
Schiffe die nicht unter die EU-Sportboot-Richtlinie fallen
Schiffe aus dem Ausland die vor dem 01.05.2001 in Betrieb waren:
- Bestätigung der Immatrikulation im Ausland mittels Zulassungspapieren oder Versicherungsbestätigung Eigner-Handbuch falls vorhanden oder
- Prospektunterlagen mit den technischen Daten, Herstellergarantie über die max. Motorisierung und Personenzahl
Schiffe ab Importdatum 01.05.2001 die vom Hersteller nicht als Sportboot deklariert sind, unter anderem Prototypen, Eigenbauten, Regattaboote, Historische Schiffe:
- Herstellerbestätigung mit entsprechender Deklaration unter Angabe von Marke/Typ, Schalen- oder Baunummer und den technischen Daten betreffend Länge, Breite, max. Motorisierung, Segelfläche
Motorenpapiere Verbrennungsmotoren
- Konformitätserklärung des Motors / Motorenhandbuch
- Import- & Abgasbestätigung inkl. Verzollung (gelb)
- Abgaswartungsdokument
- Herkunftsbestätigung für gebrauchte Schiffsmotoren (Kopie von CH-Schiffsausweis)
Motorenpapiere Elektromotoren
- Verzollungsnachweis oder Kaufbestätigung des CH-Händlers
- Konformitätserklärung nach CE
- Handbuch mit technischen Angaben (CE-Kennzeichnung, Marke/Typ, Seriennummer, Leistung in kW)
- Herkunftsbestätigung für gebrauchte Schiffsmotoren (Kopie von CH-Schiffsausweis)
Schiffe die bereits in der CH eingelöst waren
- Schiffsausweis (Original)
- Abgaswartungsdokument mit gültiger Wartung
Standplatz für Kanton Nidwalden
- Formular Standplatznachweis NW (keine Mietvertragskopien)
Standplatz für Kanton Obwalden
Es ist ein gültiger Mietvertrag vorzuweisen
Was sind für Papiere notwendig?
Allgemein
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular Anmeldung zur Zulassung eines Schiffes.
- Versicherungsnachweis bei Schiffen mit Maschinenantrieb, Segelschiffen mit mehr als 15m² Segelfläche oder Mietschiffen.
- Aktuelle Wohnsitzbescheinigung für ausserkantonal wohnhafte Schiffshalter.
- Aktueller beglaubigter Handelsregisterauszug bei Einlösungen auf Firmen
- Bisheriger Schiffsausweis
- Abtretungserklärung für Schiffskontrollschilder
Standplatznachweis Kanton Nidwalden
- Der Nachweis muss mittels Formular Standplatznachweis NW erbracht werden (keine Mietvertragskopien)
- Der Standplatznachweis muss auf den Schiffshalter ausgestellt sein auf den das Schiff eingelöst wird.
- Der Standplatznachweis muss aktuellen Datums sein
Standplatznachweis Kanton Obwalden
- Es ist ein gültiger Mietvertrag vorzuweisen.
Hinweis
- Das Geschäft bezieht sich auf das Kontrollschild und vor der Schilderabtretung sind alle offenen Posten zu begleichen.
- Die Schiffssteuer geht vom bisherigen an den neuen Halter über. (Schifffahrtsgesetz 654.1 Art.13 und Gesetz über die Schiffssteuer 774.2 Art.11)
- Wenn gleichzeitig ein anderes Schiff eingelöst wird siehe auch erforderliche Papiere bei Schiffswechsel.
Was sind für Papiere notwendig?
Allgemein
- Formular Anmeldung zur Zulassung eines Schiffes inkl. Standplatznachweis
- Versicherungsnachweis für Schiffe mit Maschinenantrieb, Segelschiffe mit mehr als 15 m² Segelfläche, Mietschiffe
- Verzollungsnachweis Form 15.10 für ausländische Schiffe (resp. Ursprungszeugnis für inländische Schiffe)
- Elektro-Zertifikat nach NIV (Anlagen über 24V, Prüfintervall 10 Jahre, Gültigkeit bei Halterwechsel 5 Jahre) Gas-Prüfbericht (Gasinstallation, Prüfintervall 3 Jahre)
- Neue Schiffsschilder bestellen bei uns, idealerweise ca. 4 Wochen vor dem Schiffswechsel
Bisheriges Schiff
- Bestehender Schiffsausweis (Original)
Schiffsunterlagen
Schiffe (ab Importdatum 01.05.2001) die unter die EU-Sportboot-Richtlinie fallen
- Konformitätserklärung inkl. Normenblatt und beschriftetes Eigner-Handbuch (in einer der drei Amtssprachen)
Bei neuen typengeprüften Schiffen zusätzlich beilegen:
- Technisches Prüfungsprotokoll (beige)
- Segelvermessungsprotokoll Segelschiffe
- Geräuschmessprotokoll für Motoren über 40 kW
- Abnahmeprotokoll (für Schiffsbetriebe mit Selbstabnahmeberechtigung für typengeprüfte Schiffe)
Schiffe die nicht unter die EU-Sportboot-Richtlinie fallen
Schiffe aus dem Ausland die vor dem 01.05.2001 in Betrieb waren:
- Bestätigung der Immatrikulation im Ausland mittels Zulassungspapieren oder Versicherungsbestätigung Eigner-Handbuch falls vorhanden oder
- Prospektunterlagen mit den technischen Daten, Herstellergarantie über die max. Motorisierung und Personenzahl
Schiffe ab Importdatum 01.05.2001 die vom Hersteller nicht als Sportboot deklariert sind, unter anderem Prototypen, Eigenbauten, Regattaboote, Historische Schiffe:
- Herstellerbestätigung mit entsprechender Deklaration unter Angabe von Marke/Typ, Schalen- oder Baunummer und den technischen Daten betreffend Länge, Breite, max. Motorisierung, Segelfläche
Motorenpapiere Verbrennungsmotoren
- Konformitätserklärung des Motors / Motorenhandbuch
- Import- & Abgasbestätigung inkl. Verzollung (gelb)
- Abgaswartungsdokument
- Herkunftsbestätigung für gebrauchte Schiffsmotoren (Kopie von CH-Schiffsausweis)
Motorenpapiere Elektromotoren
- Verzollungsnachweis oder Kaufbestätigung des CH-Händlers
- Konformitätserklärung nach CE
- Handbuch mit technischen Angaben (CE-Kennzeichnung, Marke/Typ, Seriennummer, Leistung in kW)
- Herkunftsbestätigung für gebrauchte Schiffsmotoren (Kopie von CH-Schiffsausweis)
Schiffe die bereits in der CH eingelöst waren
- Schiffsausweis (Original)
- Abgaswartungsdokument mit gültiger Wartung
Standplatz für Kanton Nidwalden
- Formular Standplatznachweis NW (keine Mietvertragskopien)
Standplatz für Kanton Obwalden
Es ist ein gültiger Mietvertrag vorzuweisen
Was sind für Papiere notwendig?
- Schiffsausweis (Original)
- Herstellergarantie über die max. Motorisierung des Schiffes (ausser Schiffe mit CH-Typenschein)
Motorenpapiere Verbrennungsmotoren
- Konformitätserklärung des Motors / Motorenhandbuch
- Import- & Abgasbestätigung inkl. Verzollung (gelb)
- Abgaswartungsdokument
- Herkunftsbestätigung für gebrauchte Schiffsmotoren (Kopie von CH-Schiffsausweis)
Motorenpapiere Elektromotoren
- Verzollungsnachweis oder Kaufbestätigung des CH-Händlers
- Konformitätserklärung nach CE
- Handbuch mit technischen Angaben (CE-Kennzeichnung, Marke/Typ, Seriennummer, Leistung in kW)
- Herkunftsbestätigung für gebrauchte Schiffsmotoren (Kopie von CH-Schiffsausweis)
Im Anschluss erhalten Sie einen Termin zur technischen Prüfung und für Motoren über 40 kW ein Aufgebot zur Geräuschmessung.
Erforderliche Papiere für bereits in OW oder NW eingelöste Schiffe:
- Bisheriger Schiffsausweis (Original)
- Neuer Standplatznachweis
- Standplatz-Nachweis für Kanton Obwalden: Kopie Mietvertrag Standplatz
- Standplatz-Nachweis für Kanton Nidwalden: Ausgefülltes Formular Standplatznachweis
Für Schiffe, die noch kein Kontrollschild von OW oder NW haben:
- siehe Rubrik Neueinlösung
Als Inhaber/in eines Ausweises sind Sie verpflichtet, Änderungen von Tatsachen innert 14 Tagen zu melden.
Was sind für Papiere notwendig?
- Den/die bisherigen Schiffsausweis(e)
- Pro Schiff einen gültigen Versicherungsnachweis (nicht älter als 30 Tage). Muss bei der Haftpflicht-Versicherungsgesellschaft bestellt werden.
Eintrag im Schiffsausweis: Code 178
Ein Halter, der sein Schiff least, kann bei der Zulassungsstelle mit einem amtlichen Formular beantragen, dass ein Halterwechsel der Zustimmung der Leasinggesellschaft bedarf.
Die Zulassungsstelle trägt diese Beschränkung im Schiffsausweis ein und bewahrt das Formular im Original oder auf andere Weise reproduzierbar auf solange der Eintrag besteht. Wird der Zulassungsstelle ein Schiffsausweis vorgelegt, der den Eintrag „Halterwechsel verboten“ enthält, so verweigert sie:
- die Annullierung des Schiffsausweises
- die Ausstellung des Schiffsausweises auf einen neuen Halter
- die Löschung des Eintrags
Die Verweigerung ist erst hinfällig, wenn die schriftliche Zustimmung der Leasingfirma oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil über die Eigentumsverhältnisse vorliegt.
Als Inhaber/in eines Ausweises sind Sie verpflichtet Änderungen von Daten innerhalb von 14 Tagen zu melden. Die Adressänderung im Schiffsausweis ist kostenlos.
Für die Adressänderung benötigen wir:
- aktuelle Wohnsitzbescheinigung der Gemeinde
- Schiffsausweis im Original
Was benötigen wir für die ordentliche Ausserverkehrssetzung (Annullation)?
- die Schiffskontrollschilder
- den Schiffsausweis (Original)
Wichtig: Sind die Kontrollschilder nicht mehr beizubringen ist ein Verlustrapport bei der Polizei zu erstellen und an uns weiterzuleiten.
Die Schiffssteuer läuft weiter, bis wir im Besitz der Kontrollschilder oder des Verlustrapportes sind.
Eine Hinterlegung der Schiffskontrollschilder ist nicht möglich.
(Steuer pro Kalenderjahr, siehe unter Steuern und Gebühren.)
Befristete Zulassung
Die Bewilligung zur befristeten Zulassung von Schiffen ohne anerkannten Standplatz für den Vierwaldstättersee sowie von Schiffen mit ausserkantonalem Standort wird in Form einer Vignette beziehungsweise bei Schiffen mit ausländischem Standort in Form eines Ausweises mit Schildern erteilt.
Achtung:
Es besteht eine Melde- und Reinigungspflicht für alle Schiffe in der Zentralschweiz.
Für die dauernde Verkehrszulassung eines immatrikulationspflichtigen Schiffes, das auf einem schiffbaren Gewässer des Kantons eingesetzt wird, ist der Nachweis eines anerkannten Standplatzes zu erbringen.
Standplatz für Kanton Nidwalden
- Der Nachweis muss mittels Formular „Standplatznachweis NW“erbracht werden (keine Mietvertragskopien)
- Der Standplatznachweis muss auf den Schiffshalter ausgestellt sein auf den das Schiff eingelöst wird.
- Der Standplatznachweis muss aktuellen Datums sein
Standplatz für Kanton Obwalden
Es ist ein gültiger Mietvertrag vorzuweisen