Lernfahrausweis
Dem ersten Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises für die Kategorien A, A1, B oder B1 ist immer ein vom ASTRA anerkannten Original-Nothelferausweis beizulegen. Dieser wird gemeinsam mit der Anmeldekarte zur Theorieprüfung wieder an Sie retourniert.
Häufige Fragen
Das Lernfahrausweis-Gesuch kann frühestens zwei Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters eingereicht werden.
Grundsätzlich ja. Jedoch bei erstmaliger Einreichung des Lernfahrausweis-Gesuches, muss man persönlich beim Verkehrssicherheitszentrum oder bei der Einwohnerkontrolle zur Identifikation vorbeigehen.
Zur Identifikation wird die Identitätskarte, der Pass oder der Ausländerausweis benötigt.
Der Lernfahrausweis ist vier Monate gültig.
Die Gültigkeitsdauer wird um zwölf Monate verlängert, wenn der Nachweis der erfolgreichen Absolvierung der praktischen Grundschulung vorliegt.
Lernfahrausweise werden nicht verlängert. Es ist ein neues Gesuch einzureichen. Sie können maximal zwei Lernfahrausweise der gleichen Kategorie beantragen. Einen dritten Lernfahrausweis der gleichen Kategorie können Sie erst nach einer Wartefrist von zwei Jahren wieder beantragen.