Lernfahrausweis

Dem ersten Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises für die Kategorien A, A1, B oder B1 ist immer ein vom ASTRA anerkannten Original-Nothelferausweis beizulegen. Dieser wird gemeinsam mit der Anmeldekarte zur Theorieprüfung wieder an Sie retourniert.

Wie muss ich vorgehen?

  • Gesuch Lernfahrausweis herunterladen und ausfüllen

    Tipps

    Angaben zu den medizinischen Mindestanforderungen finden Sie unten. 
    Falls auf dem Gesuch für die Erteilung eines Lernfahr- bzw. eines Führerausweises eine der Fragen unter 3.1 – 3.4 mit "ja" beantwortet wird, muss diesem Gesuch ein Bericht der/des behandelnden Ärztin/Arztes beigelegt werden. (andernfalls zwingende Überweisung an eine anerkannte Ärztin/einen anerkannten Arzt der Stufe 3).

    Sehtest

    Wer bereits einen Lernfahr- oder Führerausweis besitzt und eine neue Ausweiskategorie erwerben will, muss neu keinen zusätzlichen Sehtest mehr machen. Ausweisinhaberinnen und -inhaber müssen die Anforderungen an das Sehvermögen stets erfüllen. Ebenfalls keinen Sehtest benötigen Personen, die eine berufsmässige Ausweiskategorie erwerben wollen. Ihr Sehvermögen wird bei der verkehrsmedizinischen Untersuchung geprüft. 

  • Formular zusammen mit den folgenden Unterlagen einreichen

    • Ausgefülltes Gesuch für die Erteilung eines Lernfahr- bzw. eines Führerausweises
    • Aktuelles Passfoto (keine digitalen Daten)
    • Kopie der Identitätskarte/Pass oder Ausländerausweis
    • Original Nothelferausweis
    • Arztbericht (falls notwendig) 
  • Ist ein persönliches Vorsprechen notwendig?

    Wird das Gesuch erstmals eingereicht, muss der/die Gesuchsteller/in persönlich beim Verkehrssicherheitszentrum oder bei der Gemeinde vorsprechen und zusätzlich einen gültigen Identifikationsnachweis mit Foto (Identitätskarte/Pass/Ausländerausweis) vorlegen. 
    Wer bereits im Besitz eines Lernfahr- oder Führerausweises ist und eine weitere Kategorie erwerben möchte, kann das Lernfahrgesuch per Post zustellen. 

eServices
Personalien / Adresse ändern

Häufige Fragen

Das Lernfahrausweis-Gesuch kann frühestens zwei Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters eingereicht werden.

Grundsätzlich ja. Jedoch bei erstmaliger Einreichung des Lernfahrausweis-Gesuches, muss man persönlich beim Verkehrssicherheitszentrum oder bei der Einwohnerkontrolle zur Identifikation vorbeigehen.

Zur Identifikation wird die Identitätskarte, der Pass oder der Ausländerausweis benötigt.

Der Lernfahrausweis ist vier Monate gültig.

Die Gültigkeitsdauer wird um zwölf Monate verlängert, wenn der Nachweis der erfolgreichen Absolvierung der praktischen Grundschulung vorliegt.

Lernfahrausweise werden nicht verlängert. Es ist ein neues Gesuch einzureichen. Sie können maximal zwei Lernfahrausweise der gleichen Kategorie beantragen. Einen dritten Lernfahrausweis der gleichen Kategorie können Sie erst nach einer Wartefrist von zwei Jahren wieder beantragen.