Regeln und Vorschriften
Ab August 2024 gilt in der Zentralschweiz für immatrikulierte Schiffe eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht.
Ein Gewässerwechsel mit einem Schiff muss vorab über eine Plattform gemeldet und das Schiff fachgerecht gereinigt werden. Diese Massnahmen schützen unsere Gewässer vor der Einschleppung von unerwünschten invasiven Tieren und Pflanzen.
Die kantonsübergreifende elektronische Meldeplattform steht ab dem 7. August 2024 zur Verfügung auf.
Die Melde- und Reinigungspflicht gilt für Schiffe mit Kontrollschild. Sie gilt auch bei Regatten und Sportveranstaltungen.
Für Schiffe ohne Nummer sowie für Wassersportgeräte ist eine gründliche Reinigung vor jedem Wechseln eines Gewässers dringend empfohlen. Um die Ausbreitung invasiver Arten zu stoppen, müssen alle ihren Beitrag leisten.
Unter Schiffsmelde- und Reinigungspflicht finden Sie weitere wichtige Informationen zum Thema.
Die Interkantonale Schifffahrtskommission Vierwaldstättersee lancierte in Zusammenarbeit mit der Mappuls AG eine digitale Variante der beliebten Vierwaldstättersee Freizeit- und Seekarte.
Dank relativ schlankem Umfang speichert die App sämtliches Kartenmaterial lokal auf dem Gerät, sodass von Seenutzern und Wassersportler die enthaltenen Informationen auch im offline Modus abgerufen werden können.
Das Bundesamt für Verkehr BAV hat für die Freizeitschifffahrt Fragen und Antworten aufgelistet unter anderem bezüglich der Zulassung neuartiger Schiffsformen, Jet-Ski, Flyboard, amphibische Fahrzeuge, Fahrten auf anderen Schweizer Gewässern, Standup Paddling, Gummiboote.
Häufige Fragen zur Schiffsmelde- und Reinigungspflicht
Reinigung
Melden Sie den geplanten Gewässerwechsel des Schiffs online an. Vereinbaren Sie einen Termin mit einem autorisierten Reinigungsbetrieb und zeigen Sie dort die Meldung vor. Der Betrieb stellt Ihnen nach der Reinigung den Reinigungsnachweis aus. Sie erhalten diesen sowie die bei einer Kontrolle vorzuweisende Bewilligung/Freigabe per E-Mail.
Die Reinigungsbetriebe legen ihre Öffnungszeiten fest. In der Regel haben die Betriebe am Sonntag geschlossen. Die Reinigung muss geplant werden (rechtzeitige Terminvereinbarung bei Reinigungsstelle nötig).
Nein. Die Schiffe müssen durch autorisierte Reinigungsstellen gereinigt werden. Die dafür anerkannten Reinigungsstellen finden Sie weiter unten.
Kontrollen und Sanktionen
Zeigen Sie die per E-Mail zugesendete Einwasserungsbewilligung/-freigabe ausgedruckt oder auf einem mobilen Gerät vor.
Das Schiff muss das Gewässer unverzüglich verlassen, bzw. darf nicht einwassern. Der Verstoss wird zur Anzeige gebracht.
Die Höhe der Strafe wird über das Verzeigungsverfahren festgelegt.
Generelles
Von Schiffen geht das grösste Verschleppungsrisiko aus. Sie sind häufig längere Zeit im Wasser als Wassersportgeräte, sodass sich Lebewesen anhaften können. Bei Kanus, SUPs, Tauch- und Fischereiausrüstung besteht ein gewisses Risiko, dass in stehendem Wasser und mit nassem Material Lebewesen oder Krankheitserreger zwischen Gewässern transportiert werden. Das Gesamtrisiko ist aber geringer. Wassersportgeräte sind in der Schweiz i.d.R nicht immatrikuliert, daher wäre die Umsetzung einer SMRP schwieriger.
Für eine schweizweite SMRP wären die Bundesbehörden verantwortlich und die gesetzlichen Grundlagen müssten auf Bundesebene angepasst werden, was entsprechend viel Zeit in Anspruch nimmt. Aufgrund der Dringlichkeit der Thematik muss jedoch rasch gehandelt werden.
Aktuelle Zahlen für die Schweiz oder pro Kanton sind nicht bekannt. Von den schweizweit knapp 100’000 Freizeitschiffen wechselt eine grosse Mehrheit das Gewässer nie oder sehr selten. Für diese entsteht durch die SMRP kein/kaum Aufwand. Die kleine Gruppe der gewässerwechselnden Schiffe stellt die grösste Gefahr für die Verschleppung von invasiven Tieren und Pflanzen dar.