Fahren im Alter

Medizinische Anforderungen

Der Bewerber für einen Schiffsführerausweis muss geistig und körperlich zur Führung eines Schiffes geeignet sein. 

Insbesondere muss er über ausreichendes Hör- und Sehvermögen verfügen und darf nach seinem bisherigen Verhalten keine charakterlichen Mängel aufweisen, die ihn voraussichtlich nicht befähigen, die Verantwortung als Schiffsführer zu tragen. 
Die Inhaber eines Schiff-Führerausweises haben sich ab dem vollendeten 75. Altersjahr alle zwei Jahre ärztlich untersuchen zu lassen.

Das Seh- und das Hörvermögen gelten als ausreichend, wenn die Mindestanforderungen nach Anhang 1 der Verkehrszulassungsverordnung vom 27. Oktober 1976 (VZV) wie folgt erfüllt sind:

  • für das Sehvermögen: Gruppe 1
  • für das Hörvermögen: Gruppe 2

 

Freiwilliger Verzicht

Sind Sie selbst der Meinung, dass Ihre Gesundheit das sichere Führen von Schiffen nicht mehr zu lässt oder möchten Sie von sich aus auf den Schiffsführerausweis verzichten?


Sie können freiwillig auf den Führerausweis verzichten. Dadurch entfällt selbstverständlich auch die oben erwähnte Kontrolluntersuchung. Das entsprechende Formular ist ausgefüllt und unterschrieben, zusammen mit dem Führerausweis, an uns zu senden.