Ablauf eines Verfahrens

Eine Verkehrsregelverletzung zieht normalerweise zwei Verfahren nach sich.

  • Strafverfahren

    Die Strafbehörde des Begehungsortes (Staatsanwaltschaft) entscheidet über die Strafe (Busse, Freiheits- oder Geldstrafe).

  • Administrativverfahren

    Die Administrativbehörde des Wohnsitzkantons entscheidet über die Administrativmassnahme. 
    Die beschuldigte Person muss ihre Verteidigungsrechte bereits im Strafverfahren wahrnehmen. Die Administrativbehörde darf in der Regel nicht von den Tatsachenfeststellungen eines rechtskräftigen Strafbescheides abweichen.

    Die Behörde erlässt je nach Vorfall und Leumund als Motorfahrzeugführer folgende Massnahmen: 

    • Verwarnung
    • Führerausweisentzug
    • Aberkennung des ausländischen Führerausweises
    • Neue Führerprüfung oder Kontrollfahrt
    • Fahreignungsabklärung
    • Verweigerung des Lernfahrausweises