Fahren mit körperlichen Einschränkungen
Laut Strassenverkehrsgesetz (SVG) müssen Verkehrsteilnehmer bestimmte körperliche Leistungen erbringen, auch wenn sie eingeschränkt sind.
Konkret heisst das: die medizinischen Mindestanforderungen müssen jederzeit erfüllt werden.
Nach einem schweren Unfall oder einer schweren Erkrankung muss dem Verkehrssicherheitszentrum OW/NW ein Arztbericht der Stufe 3 vorgelegt werden. Weiter ist eine Motorisierungsabklärung nötig.
Damit wir Ihnen das weitere Vorgehen erläutern und die passenden Formulare zustellen können, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
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