Fahren mit körperlichen Einschränkungen

Laut Strassenverkehrsgesetz (SVG) müssen Verkehrsteilnehmer bestimmte körperliche Leistungen erbringen, auch wenn sie eingeschränkt sind.  

Konkret heisst das: die medizinischen Mindestanforderungen müssen jederzeit erfüllt werden.  
Nach einem schweren Unfall oder einer schweren Erkrankung muss dem Verkehrssicherheitszentrum OW/NW ein Arztbericht der Stufe 3 vorgelegt werden. Weiter ist eine Motorisierungsabklärung nötig.

Damit wir Ihnen das weitere Vorgehen erläutern und die passenden Formulare zustellen können, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.