Kontrollschildverlust

Wenn Sie Kontrollschilder verloren haben oder Ihnen diese gestohlen wurden, sind Sie verpflichtet (VZV, Art. 87 Abs. 2) unverzüglich die zuständige Behörde zu informieren.

  • Der Kantonspolizei Ob- oder Nidwalden melden, bzw. dort eine Verlustanzeige verlangen.
  • Die Verlustanzeige dem Verkehrssicherheitszentrum OW/NW in Sarnen oder Stans melden.

Bei Verlust des Vorder- oder Hinter-Schildes wird die Benützung des Fahrzeuges für höchstens 30 Tage gestattet (Kopie der Verlustanzeige mitführen). Bei Verlust der beiden Autoschilder oder bei Fahrzeugen mit nur einem Kontrollschild werden sofort neue Kontrollschilder zugeteilt. Dazu benötigen wir von Ihnen den Fahrzeugausweis und einen neuen gültigen Versicherungsnachweis.

Die vermissten Kontrollschilder werden im automatisierten Fahndungssystem (RIPOL) für die Dauer von mindestens fünf Jahren ausgeschrieben. Es ist Sache der Halterin, bzw. des Halters, sich beim VSZ OW/NW zeitgerecht über die aktuell gültigen Ausschreibungsfristen zu erkundigen.  Bei Verlust von Kontrollschildern besteht kein Anspruch auf gleichwertigen Ersatz.